Teilnehmende

Anmeldung

Die Online-Registrierung für das 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege vom 14. - 16. Febuar 2024 steht Ihnen hier ab dem 15. August 2023 zur Verfügung.

Die Online-Registrierung ist bis zum letzten Kongresstag geöffnet.
Jede:r Bersucher:in muss sich vorab online registrieren, um Zugang zum Gelände zu erhalten.

 

NEU: Livestream

Auf dem 33. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege wurde erstmalig ein Vortragsraum vom 15. – 17.02.2023 ganztägig live gestreamt. Für diejenigen, die nicht am Symposium vor Ort teilnehmen konnten, boten wir die Möglichkeit an, ein Online-Ticket zu erwerben.

Teilnahmegebühren

Für das 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege 2024 ist nur eine Online-Registrierung möglich.
Zugang zum Kongressgelände erhalten nur vorab online registrierte Personen.

Die Teilnahmegebühren stehen Ihnen hier demnächst zur Verfügung.
ACHTUNG: Gruppenanmeldungen sind nur bis zum 27.01.2023 möglich.

Der Ausstellungsbereich ist leider nicht mehr kostenfrei zugänglich. Bitte denken Sie daran ein Ticket zu erwerben, um in den Ausstellungsbereich zu gelangen.

STORNOBEDINGUNGEN
  • Bereits vereinnahmte Teilnahmegebühren werden ohne Erhebung von Stornogebühren zurückgezahlt, sollte der Kongress infolge einer Allgemeinverfügung, Verbotsverordnung, behördlichen Anordnung oder einer offiziellen Empfehlung des Landes Bremen wegen COVID-19 abgesagt werden müssen.

  • Bei Rücktritt bis zum 31.01.2023 fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Person an. Danach ist die Teilnahmegebühr in vollem Umfang zu entrichten. Stornierungen müssen grundsätzlich in schriftlicher Form an: WFB Bremen Conven- tion Bureau/ Tagungsbüro Intensivmedizin (E-Mail: intensivmed@bremen-tourism.de) erfolgen

  • Weitere Informationen finden Sie in den AGBs und den Besonderen Teilnahmebedingungen im Bereich Download.
     
    Stornobedingungen: Bereits vereinnahmte Teilnehmergebühren werden ohne Erhebung von Stornogebühren zurückgezahlt, sollte der Kongress infolge einer Allgemeinverfügung, Verbotsverordnung, behördlichen Anordnung oder einer offiziellen Empfehlung des Landes Bremen wegen COVID-19 abgesagt werden müssen.
     

    Bildungsurlaub

    Sie möchten die Teilnahme am 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege 2024 als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen? Unsere Anträge als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub werden demnächst bundesweit beantragt.

    Bildungsurlaub 2023

    anerkannt
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 33. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 60238
    • Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS/MV-6-S78A-0307/22
    • Rheinland-Pfalz: 6328/0765/23
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
    • Schleswig-Holstein: WBG/B/28651
    • Thüringen: 27-0342-4171
    nicht anerkannt
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen

    Vergangene Jahre

    Bildungsurlaub 2023
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 33. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 60238
    • Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS/MV-6-S78A-0307/22
    • Rheinland-Pfalz: 6328/0765/23
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
    • Schleswig-Holstein: WBG/B/28651
    • Thüringen: 27-0342-4171

    • In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

      • Baden-Württemberg
      • Bayern
      • Berlin
      • Brandenburg
      • Bremen
      • Hessen
      • Niedersachsen
      • Nordrhein-Westfalen
      • Sachsen
    Bildungsurlaub 2022 Online Special
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 32. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Berlin: II A 75 - 115691
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
    In folgenden Bundesländern ist der Antrag noch im laufenden Prozess:

    • Brandenburg: Anerkennung noch ausstehend
    • Schleswig-Holstein: Anerkennung noch ausstehend
    • Thüringen: Anerkennung noch ausstehend

    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern: Anerkennung noch ausstehend
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Sachsen
    Bildungsurlaub 2022
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 32. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Berlin: II A 75 - 115691
    • Brandenburg: 26.14-50514
    • Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 58612
    • Mecklenburg-Vorpommern: BfG-A- 272/09-W13
    • Rheinland-Pfalz: 6328/1033/22
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
    • Schleswig-Holstein: WBG/B/25920
    In folgenden Bundesländern ist der Antrag noch im laufenden Prozess:

    • Thüringen: Anerkennung noch ausstehend

    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen
    Bildungsurlaub 2020
    2020 wurde das Symposium in nachstehenden Bundesländern als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt:

    • Berlin
    • Brandenburg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen

    Fortbildungspunkte

    Continuing Medical Education (CME)
    Das 33. Symposium und der Livestream wurden mit 18 Fortbildungspunkten (6 Punkte pro Tag) auf das Fortbildungszertifikat angerechnet.

    Registrierung beruflich Pflegender (RbP)
    Von der Registrierung beruflich Pflegender (RbP) wurden 6 Punkte pro Tag, 10 Punkte für zwei Tage, 12 Punkte für drei Tage vergeben.

    Wie erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung?
    Zum Erhalt der Fortbildungspunkte (CME + RbP) mussten Sie sich TÄGLICH mit Ihrem Namensbadge vor Ort ab 12:00 Uhr an den Druckstationen von den Hostessen einscannen lassen. Ein tägliches Scannen ab 12:00 Uhr war Voraussetzung für den Erhalt Ihrer Fortbildungspunkte. Ein nachträgliches Scannen ist nicht möglich!
    Nach dem ersten Scannen haben Sie eine E-Mail mit einer Information zu den Teilnahmebescheinigungen erhalten. Nach Ende des letzten Kongresstages wurde Ihnen eine weitere E-Mail mit dem Link zum Zertifizierungsportal geschickt, wo Sie sich ein Login selbst erstellen können. Der Link führt Sie zur Übersichtsseite, auf der Sie Ihre erworbenen Zertifikate anfordern können. An dieser Stelle haben Sie auch die Möglichkeit Ihre EFN-Nummer nachträglich anzugeben. Ohne Angabe der EFN-Nummer können wir die CME-Punkte nicht elektronisch bei der Bundesärztekammer hochladen.

    Hotelbuchung

    Sichern Sie sich Ihr Wunschhotel – Für das 33. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege hat das Bremen Convention Bureau Hotelkontingente zu gesonderten Konditionen in unterschiedlichen Kategorien reserviert. Alle Preise verstehen sich pro Nacht / Zimmer inkl. Frühstück. Die Buchung Ihres Hotels können Sie direkt mit Ihrer Online Registrierung für das Symposium vornehmen oder alternativ das Buchungsformular nutzen. Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.

    Ihr persönlicher Ansprechpartner für Fragen rund um Ihre Hotelbuchung:



    Beratung und Buchung – alles aus einer Hand
    WFB – Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
    Bremen Convention Bureau
    Frau Karen Rink

    Telefon: 0421 30800-19
    E-Mail: intensivmed@bremen-tourism.de
    Hinweis zur Citytax
    Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (sogenannte Citytax) gibt es seit April 2012. Im Dezember 2012 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) Änderungen dieses Gesetzes beschlossen.

    Weitere Informationen zur Citytax finden Sie auf der Website des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen

    Zur Website des Senators für Finanzen

     

    Download

     

     
    Sie möchten sich den neuen Flyer ansehen oder das aktuelle Banner vom Symposium für Ihre E-Mail-Signatur herunterladen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit dazu.
     

     

     
    Nachstehend finden Sie alle Download Datein wie Flyer, Programmhefte und ähnliches vom vorherigen Symposium.