Teilnehmende
Anmeldung
Die Online-Registrierung für das 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege vom 14. - 16. Februar 2024 steht Ihnen hier ab sofort zur Verfügung.
Sie können mit Ihrer Kreditkarte oder per SEPA-Verfahren bezahlen.
Die Online-Registrierung ist bis zum letzten Kongresstag geöffnet.
Jede:r Besucher:in muss sich vorab online registrieren, um Zugang zum Gelände zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in den AGBs und den Besonderen Teilnahmebedingungen im Bereich Download.
Livestream
Auch auf dem 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege bieten wir Ihnen einen Livestream an. Wir streamen einen Vortragsraum drei Tage lang. Sollten Sie es nicht nach Bremen schaffen, können Sie für diesen Livestream ein Ticket erwerben.
Das Livestream-Ticket können Sie über die Online-Registrierung erwerben.
Das Programm und weitere Informationen gibt es auf unserer Website unter www.intensivmed.de/livestream.
Teilnahmegebühren
Bereits vereinnahmte Teilnahmegebühren werden ohne Erhebung von Stornogebühren zurückgezahlt, sollte der Kongress infolge einer Allgemeinverfügung, Verbotsverordnung, behördlichen Anordnung oder einer offiziellen Empfehlung des Landes Bremen wegen COVID-19 abgesagt werden müssen. Rechnungen für Teilnahmegebühren, die bereits gestellt, aber noch nicht bezahlt worden sind, müssen infolge einer coronabedingten Veranstaltungsabsage nicht gezahlt werden. Bereits entstandene Aufwendungen auf Seiten des Teilnehmers, einschließlich der Kosten für von ihm bereits gezahlte Hotelzimmer, Reisekosten und beauftragte Dienstleister, trägt der Teilnehmer selbst. (Besondere Teilnahmebedingungen, August 2020)
Gruppenbuchungen sind bis zum 15.01.2024 möglich.
Öffnungszeiten
Veranstaltungszeiten:
14.02.2024: 07:00–18:00 Uhr15.02.2024: 07:30–19:00 Uhr
16.02.2024: 07:30–16:00 Uhr
Ausstellung:
14.02.2024: 08:15–18:00 Uhr15.02.2024: 08:15–18:00 Uhr
16.02.2024: 09:00–15:30 Uhr
15./16.02.2023: 08:15–18:00 Uhr
17.02.2023: 09:00–15:30 Uhr
Öffnungszeiten:
15.02.2023: 07:00–19:00 Uhr
16.02.2023: 07:00–19:00 Uhr
17.02.2023: 07:30–16:00 Uhr
vorgezogener Badge Print (Druck der Namensschilder):
14.02.2023: 15:00-18:00 Uhr
Bildungsurlaub 2024
Der Bildungsurlaub ist eine berufliche und politische Weiterbildungsmaßnahme, die einem Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr gewährt werden kann.
Bildungsurlaub 2024
- Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 61516
- Rheinland-Pfalz: 6328/0208/24
- Saarland: 16.781-10921
- Sachsen-Anhalt: 207-53502-2023-1032
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
Vergangene Jahre
- Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 60238
- Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS/MV-6-S78A-0307/22
- Rheinland-Pfalz: 6328/0765/23
- Saarland: 16.781-10921
- Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
- Schleswig-Holstein: WBG/B/28651
- Thüringen: 27-0342-4171
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
- Berlin: II A 75 - 115691
- Saarland: 16.781-10921
- Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
- Brandenburg: Anerkennung noch ausstehend
- Schleswig-Holstein: Anerkennung noch ausstehend
- Thüringen: Anerkennung noch ausstehend
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern: Anerkennung noch ausstehend
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Berlin: II A 75 - 115691
- Brandenburg: 26.14-50514
- Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 58612
- Mecklenburg-Vorpommern: BfG-A- 272/09-W13
- Rheinland-Pfalz: 6328/1033/22
- Saarland: 16.781-10921
- Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
- Schleswig-Holstein: WBG/B/25920
- Thüringen: Anerkennung noch ausstehend
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
Fortbildungspunkte 2024
Die Fortbildungspunkte des 34. Symposiums werden bei der Bundesärztekammer beantragt. 2023 wurden insgesamt 18 Fortbildungspunkte (6 Punkte pro Tag) auf das Fortbildungszertifikat angerechnet.
Registrierung beruflich Pflegender (RbP)
Von der Registrierung beruflich Pflegender (RbP) werden 6 Punkte pro Tag, 10 Punkte für zwei Tage, 12 Punkte für drei Tage vergeben.
Hotelbuchung
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Fragen rund um Ihre Hotelbuchung:

Beratung und Buchung – alles aus einer Hand
WFB – Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Bremen Convention Bureau
Frau Karen Rink
Telefon: 0421 30800-19
E-Mail: intensivmed@bremen-tourism.de
Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (sogenannte Citytax) gibt es seit April 2012. Im Dezember 2012 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) Änderungen dieses Gesetzes beschlossen.
Weitere Informationen zur Citytax finden Sie auf der Website des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen