Teilnehmende

Anmeldung

Die Online-Registrierung für das 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege vom 14. - 16. Februar 2024 steht Ihnen hier ab sofort zur Verfügung.


Zur Online-Registrierung


Sie können mit Ihrer Kreditkarte oder per SEPA-Verfahren bezahlen.

Die Online-Registrierung ist bis zum letzten Kongresstag geöffnet.
Jede:r Besucher:in muss sich vorab online registrieren, um Zugang zum Gelände zu erhalten.

Fragen Sie nach unseren Gruppenrabatten und unserer Ermäßigung für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 70. Gruppenbuchungen sind bis zum 15.01.2024 möglich.
STORNOBEDINGUNGEN
  • Bereits vereinnahmte Teilnahmegebühren werden ohne Erhebung von Stornogebühren zurückgezahlt, sollte der Kongress infolge einer Allgemeinverfügung, Verbotsverordnung, behördlichen Anordnung oder einer offiziellen Empfehlung des Landes Bremen wegen COVID-19 abgesagt werden müssen.

  • Bei Rücktritt bis zum 31.01.2023 fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Person an. Danach ist die Teilnahmegebühr in vollem Umfang zu entrichten. Stornierungen müssen grundsätzlich in schriftlicher Form an: WFB Bremen Conven- tion Bureau/ Tagungsbüro Intensivmedizin (E-Mail: intensivmed@bremen-tourism.de) erfolgen

  • Weitere Informationen finden Sie in den AGBs und den Besonderen Teilnahmebedingungen im Bereich Download.

    Livestream

    Auch auf dem 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege bieten wir Ihnen einen Livestream an. Wir streamen einen Vortragsraum drei Tage lang. Sollten Sie es nicht nach Bremen schaffen, können Sie für diesen Livestream ein Ticket erwerben.

    Das Livestream-Ticket können Sie über die Online-Registrierung erwerben.

    Das Programm und weitere Informationen gibt es auf unserer Website unter www.intensivmed.de/livestream.

     

    Programm Livestream

    Stand: 15.08.2023

    Teilnahmegebühren

    STORNOBEDINGUNG
  • [...] 12.1 Zusatzstornobedingungen
    Bereits vereinnahmte Teilnahmegebühren werden ohne Erhebung von Stornogebühren zurückgezahlt, sollte der Kongress infolge einer Allgemeinverfügung, Verbotsverordnung, behördlichen Anordnung oder einer offiziellen Empfehlung des Landes Bremen wegen COVID-19 abgesagt werden müssen. Rechnungen für Teilnahmegebühren, die bereits gestellt, aber noch nicht bezahlt worden sind, müssen infolge einer coronabedingten Veranstaltungsabsage nicht gezahlt werden. Bereits entstandene Aufwendungen auf Seiten des Teilnehmers, einschließlich der Kosten für von ihm bereits gezahlte Hotelzimmer, Reisekosten und beauftragte Dienstleister, trägt der Teilnehmer selbst. (Besondere Teilnahmebedingungen, August 2020)

  • Sollte der Kongress nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden und als digitaler Kongress veranstaltet werden, können Sie Ihre Teilnahmegebühr kostenfrei stornieren oder auf ein digitales Angebot umbuchen.
  • Fragen Sie nach unseren Gruppenrabatten und unserer Ermäßigung für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 70.
    Gruppenbuchungen sind bis zum 15.01.2024 möglich.

    Öffnungszeiten

    Veranstaltungszeiten:

    14.02.2024: 07:00–18:00 Uhr
    15.02.2024: 07:30–19:00 Uhr
    16.02.2024: 07:30–16:00 Uhr

    Ausstellung:

    14.02.2024: 08:15–18:00 Uhr
    15.02.2024: 08:15–18:00 Uhr
    16.02.2024: 09:00–15:30 Uhr
    Ausstellung:
    15./16.02.2023: 08:15–18:00 Uhr
    17.02.2023: 09:00–15:30 Uhr

    Öffnungszeiten:
    15.02.2023: 07:00–19:00 Uhr
    16.02.2023: 07:00–19:00 Uhr
    17.02.2023: 07:30–16:00 Uhr

    vorgezogener Badge Print (Druck der Namensschilder):
    14.02.2023: 15:00-18:00 Uhr

    Bildungsurlaub 2024

    Der Bildungsurlaub ist eine berufliche und politische Weiterbildungsmaßnahme, die einem Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr gewährt werden kann. 

    Sie möchten die Teilnahme am 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege 2024 als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen? Unsere Anträge als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub werden demnächst bundesweit beantragt.

    Bildungsurlaub 2024

    anerkannt
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 61516
    • Rheinland-Pfalz: 6328/0208/24
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2023-1032
    beantragt
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 34. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub beantragt:

    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    nicht anerkannt
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen

    Vergangene Jahre

    Bildungsurlaub 2023
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 33. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 60238
    • Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS/MV-6-S78A-0307/22
    • Rheinland-Pfalz: 6328/0765/23
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
    • Schleswig-Holstein: WBG/B/28651
    • Thüringen: 27-0342-4171

    • In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

      • Baden-Württemberg
      • Bayern
      • Berlin
      • Brandenburg
      • Bremen
      • Hessen
      • Niedersachsen
      • Nordrhein-Westfalen
      • Sachsen
    Bildungsurlaub 2022 Online Special
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 32. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Berlin: II A 75 - 115691
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
    In folgenden Bundesländern ist der Antrag noch im laufenden Prozess:

    • Brandenburg: Anerkennung noch ausstehend
    • Schleswig-Holstein: Anerkennung noch ausstehend
    • Thüringen: Anerkennung noch ausstehend

    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern: Anerkennung noch ausstehend
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Sachsen
    Bildungsurlaub 2022
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 32. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:

    • Berlin: II A 75 - 115691
    • Brandenburg: 26.14-50514
    • Hamburg: HI 43-2/406-07.5, 58612
    • Mecklenburg-Vorpommern: BfG-A- 272/09-W13
    • Rheinland-Pfalz: 6328/1033/22
    • Saarland: 16.781-10921
    • Sachsen-Anhalt: 207-53502-2021-794
    • Schleswig-Holstein: WBG/B/25920
    In folgenden Bundesländern ist der Antrag noch im laufenden Prozess:

    • Thüringen: Anerkennung noch ausstehend

    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen
    Bildungsurlaub 2020
    2020 wurde das Symposium in nachstehenden Bundesländern als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt:

    • Berlin
    • Brandenburg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Bremen
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen

    Fortbildungspunkte 2024

    Continuing Medical Education (CME)
    Die Fortbildungspunkte des 34. Symposiums werden bei der Bundesärztekammer beantragt. 2023 wurden insgesamt 18 Fortbildungspunkte (6 Punkte pro Tag) auf das Fortbildungszertifikat angerechnet.

    Registrierung beruflich Pflegender (RbP)
    Von der Registrierung beruflich Pflegender (RbP) werden 6 Punkte pro Tag, 10 Punkte für zwei Tage, 12 Punkte für drei Tage vergeben.

    Hotelbuchung

    Sichern Sie sich Ihr Wunschhotel – Für das 33. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege hat das Bremen Convention Bureau Hotelkontingente zu gesonderten Konditionen in unterschiedlichen Kategorien reserviert. Alle Preise verstehen sich pro Nacht / Zimmer inkl. Frühstück. Die Buchung Ihres Hotels können Sie direkt mit Ihrer Online Registrierung für das Symposium vornehmen oder alternativ das Buchungsformular nutzen. Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.

    Ihr persönlicher Ansprechpartner für Fragen rund um Ihre Hotelbuchung:



    Beratung und Buchung – alles aus einer Hand
    WFB – Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
    Bremen Convention Bureau
    Frau Karen Rink

    Telefon: 0421 30800-19
    E-Mail: intensivmed@bremen-tourism.de
    Hinweis zur Citytax
    Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (sogenannte Citytax) gibt es seit April 2012. Im Dezember 2012 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) Änderungen dieses Gesetzes beschlossen.

    Weitere Informationen zur Citytax finden Sie auf der Website des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen

    Zur Website des Senators für Finanzen

     

    Download

     

     
    Sie möchten sich den neuen Flyer ansehen oder das aktuelle Banner vom Symposium für Ihre E-Mail-Signatur herunterladen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit dazu.
     

     

     
    Nachstehend finden Sie alle Download Datein wie Flyer, Programmhefte und ähnliches des vorherigen Symposiums.